Zusammenfassung
Das Bundesgesetz setzt die EU‑Amtshilferichtlinie um und regelt den grenzüberschreitenden Austausch von Steuerinformationen, automatischen und spontanen Datenaustausch sowie die Zusammenarbeit von Behörden.Bundesministerium für Finanzen6/22/2012XXIV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz setzt die EU‑Amtshilferichtlinie um und regelt den grenzüberschreitenden Austausch von Steuerinformationen, automatischen und spontanen Datenaustausch sowie die Zusammenarbeit von Behörden.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich für alle Steuerarten, ausgenommen Umsatzsteuer, Zölle und Sozialversicherungsbeiträge.
- Auf Ersuchen anderer Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden sämtliche relevanten Informationen bereitstellen, sofern sie im Besitz sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.