Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002: Wildlinge werden definiert, das Forschungszentrum wird durch das Bundesamt für Wald ersetzt, Meldefristen verkürzt und Strafen reduziert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002: Wildlinge werden definiert, das Forschungszentrum wird durch das Bundesamt für Wald ersetzt, Meldefristen verkürzt und Strafen reduziert.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert das Pflanzgut neu und schließt Wildlinge ausdrücklich als Teil des Pflanzgutes ein.
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann durch Verordnung das Inhalt und die Form des Zulassungszeichens festlegen.
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