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Einführung eines nationalen Qualitätszertifikats für Alten‑ und Pflegeheime
Ministerialentwurf vom 31.05.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein freiwilliges, bundesweites Qualitätszertifikat für Alten‑ und Pflegeheime ein, schafft dafür Fördermittel und richtet einen Zertifizierungs‑Beirat ein. Die Regelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/1/2012XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein freiwilliges, bundesweites Qualitätszertifikat für Alten‑ und Pflegeheime ein, schafft dafür Fördermittel und richtet einen Zertifizierungs‑Beirat ein. Die Regelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Sonderförderungszweig (§ 20a) ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Projekten zur Vorbereitung und Durchführung der NQZ‑Zertifizierung.
  • Der Förderungsvertrag muss die Bedingungen aus § 20a Abs. 3 und 4 einhalten, also die Vorgaben zu freiwilliger Antragstellung und Qualitätskriterien.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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