Änderung des Strahlenschutzgesetzes: längere Prüfintervalle & Zuständigkeitsverlagerung
Ministerialentwurf vom 08.07.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strahlenschutzgesetz: Prüfintervalle für gering gefährliche Anlagen werden von zwei auf vier Jahre verlängert, und die erstinstanzliche Zuständigkeit für den Umgang mit Strahlenquellen wird von Bezirksbehörden zu den Landeshauptleuten verlegt. Inkrafttreten ist der 1. Juli 2013.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/9/2012XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strahlenschutzgesetz: Prüfintervalle für gering gefährliche Anlagen werden von zwei auf vier Jahre verlängert, und die erstinstanzliche Zuständigkeit für den Umgang mit Strahlenquellen wird von Bezirksbehörden zu den Landeshauptleuten verlegt. Inkrafttreten ist der 1. Juli 2013.Schwerpunkte
- Die Häufigkeit behördlicher Kontrollen wird für Anlagen mit geringem Gefährdungspotential von alle zwei Jahre auf alle vier Jahre verlängert.
- Die erstinstanzliche Zuständigkeit für den Umgang mit Strahlenquellen, die Verwendung bauartzugelassener Geräte und Arbeiten mit Strahlenquellen wird auf die Landeshauptleute verlagert.
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