Tierversuchsgesetz 2012 – Umsetzung der EU‑Tierversuchs‑Richtlinie
Ministerialentwurf vom 26.06.2012Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Tierversuchsgesetz 2012 ein, das die EU‑Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren umsetzt und neue Vorgaben zu Schweregraden, zulässigen Zwecken, Tierarten sowie Dokumentations- und Genehmigungspflichten enthält.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung6/27/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Tierversuchsgesetz 2012 ein, das die EU‑Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren umsetzt und neue Vorgaben zu Schweregraden, zulässigen Zwecken, Tierarten sowie Dokumentations- und Genehmigungspflichten enthält.Schwerpunkte
- Der Gegenstand des Gesetzes umfasst alle lebenden Wirbeltiere, deren Larven, Föten im späten Entwicklungsstadium sowie lebende Kopffüßer, die zu wissenschaftlichen oder Bildungszwecken verwendet werden sollen.
- Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie einem zulässigen Zweck dienen (z. B. Grundlagen‑ oder translationale Forschung) und keine gleichwertige, nicht‑tierschädigende Methode verfügbar ist.
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