<!--[-->GuKG‑Novelle 2008: Erweiterung und Modernisierung der Pflegehilfe<!--]-->
GuKG‑Novelle 2008: Erweiterung und Modernisierung der Pflegehilfe
Ministerialentwurf vom 04.11.2008

Zusammenfassung

Die GuKG‑Novelle 2008 erweitert das Berufsbild der Pflegehilfe, definiert neue Aufgaben, reduziert Aufsichtspflichten unter bestimmten Bedingungen und führt strengere Fortbildungspflichten ein.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend11/5/2008XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die GuKG‑Novelle 2008 erweitert das Berufsbild der Pflegehilfe, definiert neue Aufgaben, reduziert Aufsichtspflichten unter bestimmten Bedingungen und führt strengere Fortbildungspflichten ein.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich von § 3a wird erweitert, sodass nun auch Angehörige pädagogischer und psychologischer Berufe, die behinderte Menschen betreuen, befugt sind, unterstützende Tätigkeiten in der Basisversorgung auszuüben.
  • Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe wird präzisiert: Sie dürfen pflegerische Maßnahmen nach Anordnung und ggf. ohne Aufsicht durchführen, wenn ein schriftlicher Pflegeplan vorliegt und eine begleitende Kontrolle sichergestellt ist.
Image of politician Kdolsky Andrea, Dr. © Parlamentsdirektion

Kdolsky Andrea, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.