Einführung einer pauschalen Schul‑/Lehrlingsfahrtbeihilfe mit Eigenanteil
Ministerialentwurf vom 25.07.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Familienlastenausgleichsgesetz um eine Schulfahrt‑ und Fahrtenbeihilfe, bei der ein Eigenanteil von 19,60 € gilt, und führt eine Pauschalabgeltung ein, die der Bund an Verkehrsverbünde zahlt.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend7/26/2012XXIV
Familienleistungsausgleich
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Familienlastenausgleichsgesetz um eine Schulfahrt‑ und Fahrtenbeihilfe, bei der ein Eigenanteil von 19,60 € gilt, und führt eine Pauschalabgeltung ein, die der Bund an Verkehrsverbünde zahlt.Schwerpunkte
- Eine neue Schulfahrtbeihilfe wird eingeführt, die den Eigenanteil von 19,60 € berücksichtigt und monatlich ausgezahlt wird; bei kurzen Restwegen (über 2 km) wird die Hilfe um bis zu 5 € pro Monat aufgestockt.
- Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend darf Verträge mit Verkehrsverbundorganisationen schließen, damit der Bund jährlich eine Pauschalabgeltung (abzüglich des Eigenanteils) an diese zahlt.
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