Organtransplantationsgesetz – Regelungen für Spende, Sicherheit und Transparenz
Ministerialentwurf vom 26.07.2012Zusammenfassung
Das Organtransplantationsgesetz regelt freiwillige, unentgeltliche Organspende, führt ein Widerspruchsregister ein und legt Qualitäts‑, Sicherheits‑ sowie Meldepflichten für die gesamte Transplantationskette fest.Bundesministerium für Gesundheit7/27/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Das Organtransplantationsgesetz regelt freiwillige, unentgeltliche Organspende, führt ein Widerspruchsregister ein und legt Qualitäts‑, Sicherheits‑ sowie Meldepflichten für die gesamte Transplantationskette fest.Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Gegenstand: Es legt fest, wann und wie menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.
- Der Geltungsbereich umfasst Spende, Testung, Charakterisierung, Bereitstellung, Konservierung, Transport und Transplantation von Organen – Forschung wird ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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