<!--[-->Organtransplantationsgesetz – Regelungen für Spende, Sicherheit und Transparenz<!--]-->
Organtransplantationsgesetz – Regelungen für Spende, Sicherheit und Transparenz
Ministerialentwurf vom 26.07.2012

Zusammenfassung

Das Organtransplantationsgesetz regelt freiwillige, unentgeltliche Organspende, führt ein Widerspruchsregister ein und legt Qualitäts‑, Sicherheits‑ sowie Meldepflichten für die gesamte Transplantationskette fest.
Bundesministerium für Gesundheit7/27/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Das Organtransplantationsgesetz regelt freiwillige, unentgeltliche Organspende, führt ein Widerspruchsregister ein und legt Qualitäts‑, Sicherheits‑ sowie Meldepflichten für die gesamte Transplantationskette fest.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Gegenstand: Es legt fest, wann und wie menschliche Organe zu Transplantationszwecken entnommen und verwendet werden dürfen.
  • Der Geltungsbereich umfasst Spende, Testung, Charakterisierung, Bereitstellung, Konservierung, Transport und Transplantation von Organen – Forschung wird ausgeschlossen.
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.