<!--[-->Bundesgesetz zur Durchführung EU‑Tierschutzverordnung<!--]-->
Bundesgesetz zur Durchführung EU‑Tierschutzverordnung
Ministerialentwurf vom 15.08.2012

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz führt die EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Tierschutz in nationales Recht ein, legt zuständige Behörden fest und definiert Straf- sowie Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen.
Bundesministerium für Gesundheit8/16/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz führt die EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Tierschutz in nationales Recht ein, legt zuständige Behörden fest und definiert Straf- sowie Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz dient der Durchführung der EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und gilt für alle in dieser Verordnung genannten Tiere.
  • Die zuständige Behörde ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde; Sicherheitsdienste unterstützen den Vollzug, und die Überwachung erfolgt nach den §§ 35‑37 TSchG.
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Stöger Alois, diplômé

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