Zusammenfassung
Das Bundesgesetz führt die EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Tierschutz in nationales Recht ein, legt zuständige Behörden fest und definiert Straf- sowie Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen.Bundesministerium für Gesundheit8/16/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz führt die EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Tierschutz in nationales Recht ein, legt zuständige Behörden fest und definiert Straf- sowie Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen.Schwerpunkte
- Das Gesetz dient der Durchführung der EU‑Verordnung Nr. 1099/2009 zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und gilt für alle in dieser Verordnung genannten Tiere.
- Die zuständige Behörde ist grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde; Sicherheitsdienste unterstützen den Vollzug, und die Überwachung erfolgt nach den §§ 35‑37 TSchG.
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