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Erweiterung und Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes (ASchG & ArbIG)
Ministerialentwurf vom 15.08.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz: er führt gender‑neutrale Formulierungen ein, erweitert den Gefahrenbegriff um psychische Belastungen, definiert Gesundheit neu und schafft neue Pflichten für Sicherheits‑ und Gesundheits‑vertrauenspersonen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/16/2012XXIV
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz: er führt gender‑neutrale Formulierungen ein, erweitert den Gefahrenbegriff um psychische Belastungen, definiert Gesundheit neu und schafft neue Pflichten für Sicherheits‑ und Gesundheits‑vertrauenspersonen.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext definiert Gesundheit als physische und psychische Gesundheit und erweitert den Begriff "Gefahren" um arbeitsbedingte psychische Belastungen.
  • In § 4 wird die Arbeitsplatzevaluierung als Klammerausdruck eingeführt und die Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7) werden explizit als anzuwendende Prinzipien genannt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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