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Holzeinfuhrgesetz – Verbot illegaler Holzeinfuhren
Ministerialentwurf vom 29.08.2012

Zusammenfassung

Das Holzeinfuhrgesetz verbietet die Einfuhr von Holz ohne gültige FLEGT‑Genehmigung, legt das Bundesamt für Wald als zentrale Kontrollstelle fest und sieht Geldstrafen sowie mögliche Rückführungen oder Vernichtungen vor.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Holzeinfuhrgesetz verbietet die Einfuhr von Holz ohne gültige FLEGT‑Genehmigung, legt das Bundesamt für Wald als zentrale Kontrollstelle fest und sieht Geldstrafen sowie mögliche Rückführungen oder Vernichtungen vor.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz führt ein Genehmigungssystem ein, das nur Holz mit einer gültigen FLEGT‑Genehmigung in die EU lässt.
  • Das Bundesamt für Wald wird als zentrale Behörde für die Kontrolle, Prüfung und Anerkennung der FLEGT‑Genehmigungen eingesetzt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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