Zusammenfassung
Das Holzeinfuhrgesetz verbietet die Einfuhr von Holz ohne gültige FLEGT‑Genehmigung, legt das Bundesamt für Wald als zentrale Kontrollstelle fest und sieht Geldstrafen sowie mögliche Rückführungen oder Vernichtungen vor.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/30/2012XXIV
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Zusammenfassung
Das Holzeinfuhrgesetz verbietet die Einfuhr von Holz ohne gültige FLEGT‑Genehmigung, legt das Bundesamt für Wald als zentrale Kontrollstelle fest und sieht Geldstrafen sowie mögliche Rückführungen oder Vernichtungen vor.Schwerpunkte
- Das Gesetz führt ein Genehmigungssystem ein, das nur Holz mit einer gültigen FLEGT‑Genehmigung in die EU lässt.
- Das Bundesamt für Wald wird als zentrale Behörde für die Kontrolle, Prüfung und Anerkennung der FLEGT‑Genehmigungen eingesetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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