Überleitung des Pensionsfonds der Ziviltechniker in die gesetzliche Sozialversicherung
Ministerialentwurf vom 05.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das Vermögen des Pensions‑ und Sterbekassenfonds der Ziviltechnikerkammer an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bindet Ziviltechniker ab 1. Jänner 2013 in die Pflichtversicherung nach dem FSVG und löst die alten Wohlfahrtseinrichtungen bis Ende 2013 auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/6/2012XXIV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das Vermögen des Pensions‑ und Sterbekassenfonds der Ziviltechnikerkammer an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bindet Ziviltechniker ab 1. Jänner 2013 in die Pflichtversicherung nach dem FSVG und löst die alten Wohlfahrtseinrichtungen bis Ende 2013 auf.Schwerpunkte
- Die Bundes‑Architekten‑ und Ingenieurkonsulentenkammer muss bis spätestens 31. Dezember 2013 das realisierte Vermögen des Pensionsfonds an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft überweisen.
- Der Pensionsfonds wird nach vollständiger Vermögensübertragung aufgelöst; die Beitragspflicht endet am 31. Dezember 2012. Der Sterbekassenfonds wird zum 31. Dezember 2013 aufgelöst und das verbleibende Kapital wird anteilig an die beitragspflichtigen Mitglieder ausbezahlt.
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