Grundbuchsgebühren‑Novelle 2013 – einheitliche Bemessungsgrundlage und neue Zahlungsoptionen
Ministerialentwurf vom 16.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Grundbuchgebührensystem: Gebühren werden künftig nach dem Verkehrswert bemessen, mit Ausnahmen für enge Familien‑ und Betriebsübertragungen; Zahlungsmodalitäten werden modernisiert.Bundesministerium für Justiz9/17/2012XXIV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichts‑ und Grundbuchgebührensystem: Gebühren werden künftig nach dem Verkehrswert bemessen, mit Ausnahmen für enge Familien‑ und Betriebsübertragungen; Zahlungsmodalitäten werden modernisiert.Schwerpunkte
- Die Eintragungsgebühr wird künftig nach dem Verkehrswert des Rechts bemessen, nicht mehr nach dem Einheitswert.
- Für enge familiäre oder betriebliche Übertragungen wird die Bemessungsgrundlage auf maximal 30 % des Verkehrswerts begrenzt (dreifacher Einheitswert).
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