Novelle zur Stärkung der Arzneimittelsicherheit und Bekämpfung von Fälschungen
Ministerialentwurf vom 20.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Schutz vor gefälschten Arzneimitteln, führt neue Definitionen ein, verlangt Audits beim Wirkstoffhersteller, registriert Arzneimittelvermittler und legt strenge Regeln für den Fernabsatz fest.Bundesministerium für Gesundheit9/21/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Schutz vor gefälschten Arzneimitteln, führt neue Definitionen ein, verlangt Audits beim Wirkstoffhersteller, registriert Arzneimittelvermittler und legt strenge Regeln für den Fernabsatz fest.Schwerpunkte
- Neue Definitionen von „Wirkstoff“ und „Hilfsstoff“, die aus dem Begriff Arzneimittel herausgelöst werden.
- Einführung der Begriffe „gefälschtes Arzneimittel“ und „gefälschter Wirkstoff“, um Fälschungen klar zu erfassen.
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