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Gleichbehandlung in Versicherungsverträgen – Unisex‑Regel & Behinderten‑Schutz
Ministerialentwurf vom 20.09.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine geschlechtsneutrale "Unisex‑Regel“ und ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen im Versicherungsrecht ein, legt Offenlegungspflichten fest und schafft Sonderregelungen für Zahlungen und Verbandsklagen.
Bundesministerium für Justiz9/21/2012XXIV
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine geschlechtsneutrale "Unisex‑Regel“ und ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen im Versicherungsrecht ein, legt Offenlegungspflichten fest und schafft Sonderregelungen für Zahlungen und Verbandsklagen.

Schwerpunkte

  • Einführung einer geschlechtsneutralen "Unisex‑Regel", die verhindert, dass Prämien oder Leistungen zwischen Männern und Frauen unterschiedlich ausfallen.
  • Verbot, Versicherungsnehmer wegen einer Behinderung abzulehnen, zu kündigen oder mit höheren Prämien zu belasten – Ausnahmen nur bei nachweislich höherem Risiko durch den Gesundheitszustand.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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