Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für grenzüberschreitende Verkehrsdaten‑Abfrage
Ministerialentwurf vom 25.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine nationale Kontaktstelle beim Innenministerium, die für automatisierte Datenabfragen aus anderen EU‑Staaten zuständig ist, und regelt das Verfahren zur grenzüberschreitenden Verfolgung von acht definierten Verkehrsdelikten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/26/2012XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine nationale Kontaktstelle beim Innenministerium, die für automatisierte Datenabfragen aus anderen EU‑Staaten zuständig ist, und regelt das Verfahren zur grenzüberschreitenden Verfolgung von acht definierten Verkehrsdelikten.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Inneres wird als nationale Kontaktstelle bestimmt, die zentrale Fahrzeugdatenbank des Innenministeriums nutzt.
- Die Kontaktstelle darf automatisierte Datenabrufe nur für acht festgelegte Verkehrsdelikte durchführen und dabei das vollständige Kennzeichen des Fahrzeugs benötigen.
Dokumente (PDFs)
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