<!--[-->Umsetzung der EU‑Entscheidung 2009/750/EG im Bundesstraßen‑Mautgesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Entscheidung 2009/750/EG im Bundesstraßen‑Mautgesetz
Ministerialentwurf vom 25.09.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, um die EU‑Entscheidung 2009/750/EG umzusetzen: Er führt eine Registrierung für europäische EETS‑Anbieter, ein öffentliches Register und eine Schlichtungsstelle ein, regelt die vorläufige Zuordnung von Fahrzeugen zu Mauttarifgruppen und schafft neue Verwaltungsstrafen bei fehlendem Emissionsnachweis.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/26/2012XXIV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, um die EU‑Entscheidung 2009/750/EG umzusetzen: Er führt eine Registrierung für europäische EETS‑Anbieter, ein öffentliches Register und eine Schlichtungsstelle ein, regelt die vorläufige Zuordnung von Fahrzeugen zu Mauttarifgruppen und schafft neue Verwaltungsstrafen bei fehlendem Emissionsnachweis.

Schwerpunkte

  • Mautdienstanbieter mit Sitz in Österreich müssen sich beim Bundesminister für Verkehr registrieren, sofern sie nicht bereits in einem anderen EU‑Staat registriert sind.
  • Der Bundesminister führt ein öffentliches Register, in dem alle registrierten Anbieter und die zugehörigen Mautstrecken aufgeführt werden.
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.