Umsetzung der EU‑Entscheidung 2009/750/EG im Bundesstraßen‑Mautgesetz
Ministerialentwurf vom 25.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, um die EU‑Entscheidung 2009/750/EG umzusetzen: Er führt eine Registrierung für europäische EETS‑Anbieter, ein öffentliches Register und eine Schlichtungsstelle ein, regelt die vorläufige Zuordnung von Fahrzeugen zu Mauttarifgruppen und schafft neue Verwaltungsstrafen bei fehlendem Emissionsnachweis.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/26/2012XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, um die EU‑Entscheidung 2009/750/EG umzusetzen: Er führt eine Registrierung für europäische EETS‑Anbieter, ein öffentliches Register und eine Schlichtungsstelle ein, regelt die vorläufige Zuordnung von Fahrzeugen zu Mauttarifgruppen und schafft neue Verwaltungsstrafen bei fehlendem Emissionsnachweis.Schwerpunkte
- Mautdienstanbieter mit Sitz in Österreich müssen sich beim Bundesminister für Verkehr registrieren, sofern sie nicht bereits in einem anderen EU‑Staat registriert sind.
- Der Bundesminister führt ein öffentliches Register, in dem alle registrierten Anbieter und die zugehörigen Mautstrecken aufgeführt werden.
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