Zusammenfassung
Das Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz regelt die Rechte von Bahn‑Fahrgästen, Entschädigungen bei Verspätungen, Beförderungspflichten, Informations‑ und Erstattungspflichten sowie die Einrichtung eines Fahrgastbeirats und einer Aufsichts‑ bzw. Schlichtungsstelle (Schienen‑Control GmbH).Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/9/2012XXIV
Schienentransport
Zusammenfassung
Das Eisenbahn‑Beförderungs‑ und Fahrgastrechtegesetz regelt die Rechte von Bahn‑Fahrgästen, Entschädigungen bei Verspätungen, Beförderungspflichten, Informations‑ und Erstattungspflichten sowie die Einrichtung eines Fahrgastbeirats und einer Aufsichts‑ bzw. Schlichtungsstelle (Schienen‑Control GmbH).Schwerpunkte
- Die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gilt für alle Beförderungen von Fahrgästen auf Haupt‑ und Nebenbahnen, ausgenommen ist der reine Stadtverkehr.
- Inhaber von Jahreskarten erhalten einmal pro Jahr eine Entschädigung, wenn der Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 % nicht erreicht wird; die Entschädigung beträgt mindestens 10 % des jeweiligen Fahrpreises.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.