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Bundes‑Sportförderungsfonds und duales Förderungsmodell
Ministerialentwurf vom 08.10.2012

Zusammenfassung

Das Bundes‑Sportförderungsgesetz 2013 richtet ein neues Förderungsmodell ein, schafft den Bundes‑Sportförderungsfonds, teilt die Mittel in Spitzensport, Breitensport und Sonderorganisationen auf und führt ein duales System aus Grund‑ und Projektförderungen mit strenger Kontrolle.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport10/9/2012XXIV
Sport

Zusammenfassung

Das Bundes‑Sportförderungsgesetz 2013 richtet ein neues Förderungsmodell ein, schafft den Bundes‑Sportförderungsfonds, teilt die Mittel in Spitzensport, Breitensport und Sonderorganisationen auf und führt ein duales System aus Grund‑ und Projektförderungen mit strenger Kontrolle.

Schwerpunkte

  • Der Bundes‑Sportförderungsfonds wird als unabhängige Einrichtung eingerichtet; er verwaltet die gesamten Bundes‑Sportfördermittel, legt die Aufgaben fest und ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport unterstellt.
  • Die Fördermittel werden zu 50 % für Leistungs‑/Spitzensport, zu 45 % für Breitensport und zu 5 % für gesamtösterreichische Sportorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung verteilt.
Image of politician Darabos Norbert, Mag. © Parlamentsdirektion

Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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