Zusammenfassung
Das Bundes‑Sportförderungsgesetz 2013 richtet ein neues Förderungsmodell ein, schafft den Bundes‑Sportförderungsfonds, teilt die Mittel in Spitzensport, Breitensport und Sonderorganisationen auf und führt ein duales System aus Grund‑ und Projektförderungen mit strenger Kontrolle.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport10/9/2012XXIV
Sport
Zusammenfassung
Das Bundes‑Sportförderungsgesetz 2013 richtet ein neues Förderungsmodell ein, schafft den Bundes‑Sportförderungsfonds, teilt die Mittel in Spitzensport, Breitensport und Sonderorganisationen auf und führt ein duales System aus Grund‑ und Projektförderungen mit strenger Kontrolle.Schwerpunkte
- Der Bundes‑Sportförderungsfonds wird als unabhängige Einrichtung eingerichtet; er verwaltet die gesamten Bundes‑Sportfördermittel, legt die Aufgaben fest und ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport unterstellt.
- Die Fördermittel werden zu 50 % für Leistungs‑/Spitzensport, zu 45 % für Breitensport und zu 5 % für gesamtösterreichische Sportorganisationen mit besonderer Aufgabenstellung verteilt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.