Novelle zum Pflanzenschutzmittelgesetz – erweiterte Ausnahmen, Melde‑ und Kennzeichnungspflichten
Ministerialentwurf vom 22.03.2009Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Pflanzenschutzmittelgesetz, erweitert Ausnahmeregelungen, führt neue Melde‑ und Kennzeichnungspflichten ein, verschärft Werberichtlinien und legt neue Gebühren- sowie Verjährungsbestimmungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Pflanzenschutzmittelgesetz, erweitert Ausnahmeregelungen, führt neue Melde‑ und Kennzeichnungspflichten ein, verschärft Werberichtlinien und legt neue Gebühren- sowie Verjährungsbestimmungen fest.Schwerpunkte
- Erweitert die Ausnahmeregelungen von § 3 Abs. 2: Lagerung zur Ausfuhr, Lagerung für den Export in andere EU‑Staaten und nachweisliche Entsorgung benötigen keine Zulassung, müssen jedoch dokumentiert und eindeutig gekennzeichnet werden.
- Führt eine Meldepflicht ein: Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich in Verkehr bringen will, muss dem BAES Lager‑ und Abgabestellen melden; das Inverkehrbringen ist erst nach Eintragung ins Pflanzenschutzmittelregister erlaubt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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