<!--[-->Novelle zum Pflanzenschutzmittelgesetz – erweiterte Ausnahmen, Melde‑ und Kennzeichnungspflichten<!--]-->
Novelle zum Pflanzenschutzmittelgesetz – erweiterte Ausnahmen, Melde‑ und Kennzeichnungspflichten
Ministerialentwurf vom 22.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Pflanzenschutzmittelgesetz, erweitert Ausnahmeregelungen, führt neue Melde‑ und Kennzeichnungspflichten ein, verschärft Werberichtlinien und legt neue Gebühren- sowie Verjährungsbestimmungen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Pflanzenschutzmittelgesetz, erweitert Ausnahmeregelungen, führt neue Melde‑ und Kennzeichnungspflichten ein, verschärft Werberichtlinien und legt neue Gebühren- sowie Verjährungsbestimmungen fest.

Schwerpunkte

  • Erweitert die Ausnahmeregelungen von § 3 Abs. 2: Lagerung zur Ausfuhr, Lagerung für den Export in andere EU‑Staaten und nachweisliche Entsorgung benötigen keine Zulassung, müssen jedoch dokumentiert und eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Führt eine Meldepflicht ein: Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich in Verkehr bringen will, muss dem BAES Lager‑ und Abgabestellen melden; das Inverkehrbringen ist erst nach Eintragung ins Pflanzenschutzmittelregister erlaubt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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