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Modernisierung des Strafvollzugs – Videoüberwachung, Auslandseinsätze und neue Regelungen zum Hausarrest
Ministerialentwurf vom 09.10.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsgesetz, führt Videoüberwachung in Anstalten ein, erlaubt Auslandseinsätze von Strafvollzugsbediensteten, regelt Kostenbeteiligung bei Vergünstigungen und verschärft die Bedingungen für den elektronisch überwachten Hausarrest, insbesondere bei Sexualdelikten.
Bundesministerium für Justiz10/10/2012XXIV
Justiz
Sicherheit
Datenschutz
Strafvollzug
Bewährungshilfe
Auslandseinsätze
Jugendstrafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Strafvollzugsgesetz, führt Videoüberwachung in Anstalten ein, erlaubt Auslandseinsätze von Strafvollzugsbediensteten, regelt Kostenbeteiligung bei Vergünstigungen und verschärft die Bedingungen für den elektronisch überwachten Hausarrest, insbesondere bei Sexualdelikten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph schafft die Möglichkeit, Videoüberwachung in Anstalten und an deren Außengrenzen zu betreiben, um Flucht und Gewalt zu verhindern. Die Aufnahmen dürfen nur zur Strafverfolgung oder für Ordnungsstrafverfahren verwendet werden; eine Kontrolle der Mitarbeitenden ist ausdrücklich verboten.
  • Strafvollzugsbedienstete dürfen im Ausland Exekutivbefugnisse ausüben, wenn sie durch einen Entsendebeschluss des Bundes nach dem KSE‑BVG gedeckt sind und sowohl österreichisches als auch das Recht des Einsatzlandes dies zulassen.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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