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Kindschafts‑ und Namensrechts‑Änderungsgesetz 2012 (KindNamRÄG 2012)
Ministerialentwurf vom 10.10.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Namens‑ und Kindschaftsrecht, stärkt das Kindeswohl mit klaren Kriterien, führt die Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler ein und ermöglicht gemeinsame Obsorge bereits beim Standesamt.
Bundesministerium für Justiz10/11/2012XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Namens‑ und Kindschaftsrecht, stärkt das Kindeswohl mit klaren Kriterien, führt die Familiengerichtshilfe und Besuchsmittler ein und ermöglicht gemeinsame Obsorge bereits beim Standesamt.

Schwerpunkte

  • Einführung eines flexiblen Namensrechts: Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen oder einen Doppelnamen bestimmen; das Kind kann den Namen der Eltern, einen einseitigen Namen oder einen neu gebildeten Doppelnamen erhalten.
  • Erweiterung und Konkretisierung des Kindeswohls mit zwölf Kriterien (Versorgung, Fürsorge, Bindungen, Schutz vor Gewalt, Berücksichtigung des Kindeswillens usw.).
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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