Erweiterte Opferentschädigung & Verwaltungsvereinfachung im Verbrechensopfergesetz
Ministerialentwurf vom 12.11.2012Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die finanzielle Unterstützung für Verbrechensopfer, erweitert den Leistungsumfang (z. B. Krisenintervention) und passt die Antragsfristen an. Gleichzeitig wird eine Härteregelung für ruhende Pensionsansprüche von inhaftierten Gewalttätern eingeführt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/13/2012XXIV
Opferhilfe
Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die finanzielle Unterstützung für Verbrechensopfer, erweitert den Leistungsumfang (z. B. Krisenintervention) und passt die Antragsfristen an. Gleichzeitig wird eine Härteregelung für ruhende Pensionsansprüche von inhaftierten Gewalttätern eingeführt.Schwerpunkte
- Personen, die zum Tatzeitpunkt wegen Menschenhandels nach Österreich gebracht wurden und dadurch unrechtmäßig im Land waren, erhalten jetzt Anspruch auf Entschädigung.
- Kosten für Kriseninterventionen (psychologische Soforthilfe) werden bis zu € 50 pro Rechnung bzw. bis zum Vierfachen des Kostenzuschusses (ca. € 87,20) pro Sitzung übernommen, maximal zehn Sitzungen.
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.