Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 – Direktzahlungen, Betriebsprämien und Milchquoten
Ministerialentwurf vom 22.03.2009Zusammenfassung
Der Entwurf 21 ändert das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs‑Überleitungsgesetz. Er führt neue Regelungen für EU‑Marktordnungsprogramme, setzt einen 100‑Euro‑Schwellenwert für Direktzahlungen, bindet verschiedene produktionsgebundene Beihilfen in die Betriebsprämienregelung (2010‑2012) und regelt die Zuteilung von Milchquoten sowie ein GIS‑basiertes Flächenidentifikationssystem. Viele Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2010.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Der Entwurf 21 ändert das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs‑Überleitungsgesetz. Er führt neue Regelungen für EU‑Marktordnungsprogramme, setzt einen 100‑Euro‑Schwellenwert für Direktzahlungen, bindet verschiedene produktionsgebundene Beihilfen in die Betriebsprämienregelung (2010‑2012) und regelt die Zuteilung von Milchquoten sowie ein GIS‑basiertes Flächenidentifikationssystem. Viele Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2010.Schwerpunkte
- Der neue § 7 Abs. 5 erlaubt dem Bundesminister, über Verordnung die Teilnahme an EU‑Marktordnungsprogrammen und die mögliche nationale Kofinanzierung zu regeln.
- Direktzahlungen erhalten einen Schwellenwert: Wird der Jahresbetrag für einen Betrieb unter 100 € liegen, wird keine Zahlung gewährt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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