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Direktauszahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder & neue Geschwisterstaffel
Ministerialentwurf vom 18.12.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ermöglicht, dass volljährige Kinder die Familienbeihilfe direkt auf ihr Girokonto erhalten können und legt ab dem 1. September 2013 neue, gestaffelte Zuschläge pro Kind fest. Die Direktzahlung ist nur für zukünftige Zeiträume möglich und erfordert die Zustimmung der Eltern. Für die technische Umsetzung wird ein einmaliger Betrag von 300.000 € bereitgestellt.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend12/19/2012XXIV
Familienleistungsausgleich

Zusammenfassung

Der Entwurf ermöglicht, dass volljährige Kinder die Familienbeihilfe direkt auf ihr Girokonto erhalten können und legt ab dem 1. September 2013 neue, gestaffelte Zuschläge pro Kind fest. Die Direktzahlung ist nur für zukünftige Zeiträume möglich und erfordert die Zustimmung der Eltern. Für die technische Umsetzung wird ein einmaliger Betrag von 300.000 € bereitgestellt.

Schwerpunkte

  • Die Familienbeihilfe wird ab dem 1. September 2013 pro Kind gestaffelt erhöht – von 6,4 € für zwei Kinder bis zu 50 € für sechzehn oder mehr Kinder.
  • Volljährige Kinder können beim Finanzamt beantragen, dass die Familienbeihilfe auf ihr Girokonto überwiesen wird; die Eltern müssen dem zustimmen und können die Zustimmung jederzeit widerrufen, jedoch nicht mehr, sobald das Geld bereits ausgezahlt wurde.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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