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Novelle zum BVergG: Zahlungsschutz & Innovationsförderung
Ministerialentwurf vom 19.12.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergG Verteidigung und Sicherheit 2012 an, um die EU‑Zahlungsverzugsrichtlinie umzusetzen. Er begrenzt Zahlungsfristen, macht grob nachteilige Klauseln nichtig und stärkt innovative Beschaffung.
Bundeskanzleramt12/20/2012XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergG Verteidigung und Sicherheit 2012 an, um die EU‑Zahlungsverzugsrichtlinie umzusetzen. Er begrenzt Zahlungsfristen, macht grob nachteilige Klauseln nichtig und stärkt innovative Beschaffung.

Schwerpunkte

  • Neue § 87a regelt, dass Ausschreibungen keine Zahlungsbedingungen enthalten dürfen, die für Unternehmer grob nachteilig sind.
  • § 99a überträgt dieselben Zahlungsverkehrs‑Schutzbestimmungen auf Leistungsverträge.
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Ostermayer Josef, Dr.

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