Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergG Verteidigung und Sicherheit 2012 an, um die EU‑Zahlungsverzugsrichtlinie umzusetzen. Er begrenzt Zahlungsfristen, macht grob nachteilige Klauseln nichtig und stärkt innovative Beschaffung.Bundeskanzleramt12/20/2012XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundesvergabegesetz 2006 und das BVergG Verteidigung und Sicherheit 2012 an, um die EU‑Zahlungsverzugsrichtlinie umzusetzen. Er begrenzt Zahlungsfristen, macht grob nachteilige Klauseln nichtig und stärkt innovative Beschaffung.Schwerpunkte
- Neue § 87a regelt, dass Ausschreibungen keine Zahlungsbedingungen enthalten dürfen, die für Unternehmer grob nachteilig sind.
- § 99a überträgt dieselben Zahlungsverkehrs‑Schutzbestimmungen auf Leistungsverträge.
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