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Förderung von Barrierefreiheit in Familienberatungsstellen (Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes)
Ministerialentwurf vom 20.12.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Familienberatungsförderungsgesetz um die Möglichkeit, Kosten für Barrierefreiheits‑Maßnahmen in die Förderung einzubeziehen. Die Regelung gilt rückwirkend für Maßnahmen ab 1. Jänner 2013 und endet am 31. Dezember 2015.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend12/21/2012XXIV
Familie

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Familienberatungsförderungsgesetz um die Möglichkeit, Kosten für Barrierefreiheits‑Maßnahmen in die Förderung einzubeziehen. Die Regelung gilt rückwirkend für Maßnahmen ab 1. Jänner 2013 und endet am 31. Dezember 2015.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (§ 4 Abs. 4) erlaubt, Kosten für die Beseitigung von Barrieren (z. B. bauliche Anpassungen oder Übersiedlungen) zusätzlich in die Förderbemessung einzubeziehen.
  • In den §§ 6 und 8 wird die Wortfolge von „Umwelt, Jugend und Familie“ zu „Wirtschaft, Familie und Jugend“ geändert, um die aktuelle Bezeichnung des Ministeriums widerzuspiegeln.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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