Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes – Organisations‑ und Meldevereinfachung
Ministerialentwurf vom 25.03.2009Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf modernisiert das Heimarbeitsgesetz: er definiert Heimarbeiter und Auftraggeber neu, streicht veraltete Zwischen‑ und Mittelpersonen‑Definitionen, fasst Meldungen an das Arbeitsinspektorat zusammen und überträgt die Aufgaben der Heimarbeitskommissionen auf das Bundeseinigungsamt und das Ministerium. Das Gesetz soll am 1. Juli 2009 gelten und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/26/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf modernisiert das Heimarbeitsgesetz: er definiert Heimarbeiter und Auftraggeber neu, streicht veraltete Zwischen‑ und Mittelpersonen‑Definitionen, fasst Meldungen an das Arbeitsinspektorat zusammen und überträgt die Aufgaben der Heimarbeitskommissionen auf das Bundeseinigungsamt und das Ministerium. Das Gesetz soll am 1. Juli 2009 gelten und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert Heimarbeiter und Auftraggeber neu und streicht die Definitionen von Zwischenmeistern und Mittelpersonen, weil diese kaum noch vorkommen.
- Auftraggeber müssen bei der ersten Vergabe von Heimarbeit das Arbeitsinspektorat melden, dabei Name, Betriebsart, Anschrift, Telefon und Fachorganisation angeben; zusätzlich Angaben zu jedem Heimarbeiter (Name, Anschrift, Art der Arbeit, Beginn). Die Meldung muss innerhalb einer Woche erfolgen, und bis 15. Jänner jährlich eine Liste aller beschäftigten Heimarbeiter eingereicht werden.
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