Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine umfassende Novelle des ASVG und 27 weiterer Gesetze ein, um Verfahren zu vereinheitlichen, Gebühren zu befreien, Datenweitergabe zu regeln und Laienrichter in Verwaltungsgerichtsverfahren zu etablieren. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014; einzelne Bestimmungen verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/7/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine umfassende Novelle des ASVG und 27 weiterer Gesetze ein, um Verfahren zu vereinheitlichen, Gebühren zu befreien, Datenweitergabe zu regeln und Laienrichter in Verwaltungsgerichtsverfahren zu etablieren. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014; einzelne Bestimmungen verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit.Schwerpunkte
- Das ASVG wird um neue Formulierungen erweitert, sodass die Begriffe „unabhängiger Verwaltungssatz“ durch „Landesverwaltungsgericht“ ersetzt werden und ein neuer § 362a zur Vernehmung von Zeugen eingeführt wird.
- Die Feststellung des Geburtsdatums der Versicherten erfolgt künftig anhand der ersten schriftlichen Angabe; Ausnahmen gelten nur bei offensichtlichen Schreibfehlern oder älteren Urkunden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.