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Einführung einer risikoaversen Finanzgebarung über die ÖBFA
Ministerialentwurf vom 13.01.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein risikoaverses Finanzgebarungssystem für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger ein. Er erweitert die Befugnisse der ÖBFA und legt neue Transparenz‑ sowie Reporting‑Pflichten fest.
Bundesministerium für Finanzen1/14/2013XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein risikoaverses Finanzgebarungssystem für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger ein. Er erweitert die Befugnisse der ÖBFA und legt neue Transparenz‑ sowie Reporting‑Pflichten fest.

Schwerpunkte

  • Einführung von einheitlichen, risikoaversen Finanzgebarungsvorschriften für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
  • Die ÖBFA darf Kreditoperationen, Währungstauschverträge, Veranlagungen und Risikomanagementleistungen für Länder und Sozialversicherungsträger erbringen, wenn sie die festgelegten Reporting‑ und Transparenzpflichten einhält.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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