Anpassung von K‑SVF, Kunstförderungs‑ und Denkmalschutzgesetz an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ministerialentwurf vom 22.01.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Denkmalschutzgesetz, um sie an das neue mehrstufige Verwaltungsgerichtssystem anzupassen. Er entfernt Formulierungen zu „erst‑ und letzter Instanz“, überträgt Beschwerden auf das Bundesverwaltungsgericht und führt einen Denkmalfonds ein. Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2014 vorgesehen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur1/23/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz, das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 und das Denkmalschutzgesetz, um sie an das neue mehrstufige Verwaltungsgerichtssystem anzupassen. Er entfernt Formulierungen zu „erst‑ und letzter Instanz“, überträgt Beschwerden auf das Bundesverwaltungsgericht und führt einen Denkmalfonds ein. Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2014 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Formulierung „in erster und letzter Instanz“ wird aus den genannten Paragraphen gestrichen, sodass Beschwerden künftig direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden können.
- Ein neuer Satz wird eingefügt, der ausdrücklich festlegt, dass Beschwerden gegen Bescheide des Künstler‑Sozialversicherungsfonds vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden.
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