Einheitlicher Beschwerdeweg und Gebührenregelung für Sachverständige/Dolmetscher
Ministerialentwurf vom 27.01.2013Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht das Beschwerdeverfahren in über 20 Bundesgesetzen, führt Pauschalgebühren für nicht‑amtliche Sachverständige und Dolmetscher ein und legt den Inkrafttretetag für die meisten Änderungen auf den 1. Jänner 2014 fest.Bundesministerium für Inneres1/28/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht das Beschwerdeverfahren in über 20 Bundesgesetzen, führt Pauschalgebühren für nicht‑amtliche Sachverständige und Dolmetscher ein und legt den Inkrafttretetag für die meisten Änderungen auf den 1. Jänner 2014 fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Anspruch auf Gebühren wird für nicht‑amtliche Sachverständige und Dolmetscher eingeführt; die Höhe soll durch eine Bundesverordnung in Pauschalbeträgen festgelegt werden.
- Der Inkrafttretetermin für die neuen Regelungen zu § 53a und § 53b wird auf das Ende des Monats der Kundmachung festgelegt.
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