Anpassung von Finanz‑ und Verwaltungsgesetzen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ministerialentwurf vom 29.01.2013Zusammenfassung
Der Entwurf passt zentrale Finanz‑ und Verwaltungsgesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit an, hebt die allgemeine aufschiebende Wirkung von FMA‑Bescheiden auf und richtet alle Bezugnahmen auf den unabhängigen Verwaltungssenat zum Bundesverwaltungsgericht um.Bundesministerium für Finanzen1/30/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf passt zentrale Finanz‑ und Verwaltungsgesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit an, hebt die allgemeine aufschiebende Wirkung von FMA‑Bescheiden auf und richtet alle Bezugnahmen auf den unabhängigen Verwaltungssenat zum Bundesverwaltungsgericht um.Schwerpunkte
- Beschwerden gegen Bescheide der FMA haben keine allgemeine aufschiebende Wirkung; das Bundesverwaltungsgericht kann diese im Einzelfall gewähren, wenn kein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
- Ein neuer Absatz (§ 22 Abs. 2a) legt fest, dass das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden in einem Senat entscheidet und innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Beschwerde entscheiden muss.
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