<!--[-->Bilateraler IWF‑Kredit für die OeNB (bis 6,13 Mrd. €)<!--]-->
Bilateraler IWF‑Kredit für die OeNB (bis 6,13 Mrd. €)
Ministerialentwurf vom 31.01.2013

Zusammenfassung

Das Gesetz erlaubt der OeNB, bis zu 6,13 Mrd. € an den IWF zu verleihen. Der Kredit kostet den Bundeshaushalt jährlich etwa 42 Mio. € wegen des niedrigen SZR‑Zinses. Die Maßnahme ist EU‑konform und wird von der Finanzministerin umgesetzt.
Bundesministerium für Finanzen2/1/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das Gesetz erlaubt der OeNB, bis zu 6,13 Mrd. € an den IWF zu verleihen. Der Kredit kostet den Bundeshaushalt jährlich etwa 42 Mio. € wegen des niedrigen SZR‑Zinses. Die Maßnahme ist EU‑konform und wird von der Finanzministerin umgesetzt.

Schwerpunkte

  • Die OeNB darf bis zu 6,13 Mrd. € an den IWF verleihen.
  • Die Vollziehung des Gesetzes liegt bei der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Finanzen.
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