Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt die OeNB, 21,76 Millionen Sonderziehungsrechte (ca. 26 Mio. €) an das Subventionskonto des IWF für Armutsbekämpfung und Wachstum zu überweisen.Bundesministerium für Finanzen2/1/2013XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz ermächtigt die OeNB, 21,76 Millionen Sonderziehungsrechte (ca. 26 Mio. €) an das Subventionskonto des IWF für Armutsbekämpfung und Wachstum zu überweisen.Schwerpunkte
- Die OeNB darf 6,22 Millionen SZR an das PRGT‑Konto überweisen.
- Eine zweite Zahlung von 15,54 Millionen SZR ist nur möglich, wenn IWF‑Mitgliedsländer, die zusammen 90 % der zweiten Tranche vertreten, zustimmen.
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