Anpassung der Hochschulgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ministerialentwurf vom 12.02.2013Zusammenfassung
Der Entwurf passt Hochschul‑ und Studienförderungsgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an, indem er das Wort „Verwaltungsgerichtshof“ durch „Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt, ein neues Beschwerde‑Vorentscheidungsverfahren einführt und das Beschwerderecht auf das Bundesverwaltungsgericht ausweitet.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/13/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf passt Hochschul‑ und Studienförderungsgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an, indem er das Wort „Verwaltungsgerichtshof“ durch „Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt, ein neues Beschwerde‑Vorentscheidungsverfahren einführt und das Beschwerderecht auf das Bundesverwaltungsgericht ausweitet.Schwerpunkte
- In mehreren Hochschulgesetzen wird das Wort „Verwaltungsgerichtshof“ durch „Bundesverwaltungsgericht“ ersetzt, damit alle Rechtsmittel künftig beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
- Ein neues Beschwerde‑Vorentscheidungsverfahren wird eingeführt: Beschwerden in Studienangelegenheiten müssen zuerst dem Organ vorgelegt werden, das den Bescheid erlassen hat; dieses Organ leitet die Beschwerde an den Senat weiter, der ein Gutachten erstellen kann, bevor das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
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