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Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung‑Gesundheit (G‑ZG)
Ministerialentwurf vom 17.02.2013

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung‑Gesundheit ein, definiert verbindliche Ziel‑ und Finanzsteuerungen, richtet neue Gremien und ein Monitoring‑System ein und legt Sanktionen bei Zielverfehlungen fest.
Bundesministerium für Gesundheit2/18/2013XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt das Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung‑Gesundheit ein, definiert verbindliche Ziel‑ und Finanzsteuerungen, richtet neue Gremien und ein Monitoring‑System ein und legt Sanktionen bei Zielverfehlungen fest.

Schwerpunkte

  • Der Bund und die gesetzliche Krankenversicherung richten gemeinsam mit den Ländern eine partnerschaftliche Zielsteuerung‑Gesundheit ein, die Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung steuert.
  • Die Zielsteuerung‑Gesundheit beruht auf vier Steuerungsbereichen – Ergebnisorientierung, Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Finanzziele – mit klar definierten Zielsetzungen und Messgrößen.
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Stöger Alois, diplômé

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