<!--[-->Novelle des Bankwesengesetzes zur Umsetzung der EU‑Einlagensicherungsrichtlinie<!--]-->
Novelle des Bankwesengesetzes zur Umsetzung der EU‑Einlagensicherungsrichtlinie
Ministerialentwurf vom 15.04.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bankwesengesetz an die EU‑Einlagensicherungsrichtlinie an: Auszahlungsfristen werden verkürzt, Deckungsgrenzen für juristische Personen auf 100 000 € erhöht und Informations‑ sowie Testpflichten für Banken eingeführt.
Bundesministerium für Finanzen4/16/2009XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bankwesengesetz an die EU‑Einlagensicherungsrichtlinie an: Auszahlungsfristen werden verkürzt, Deckungsgrenzen für juristische Personen auf 100 000 € erhöht und Informations‑ sowie Testpflichten für Banken eingeführt.

Schwerpunkte

  • Eine behördliche Zahlungseinstellung muss spätestens fünf Arbeitstage nach Feststellung durch die FMA erfolgen, wenn ein Institut fällige Rückzahlungen nicht leistet.
  • Die Auszahlungsfrist für gesicherte Einlagen wird von drei Monaten auf 20 Arbeitstage verkürzt; in Ausnahmefällen kann sie bis zu 30 Arbeitstage betragen, wenn die FMA zustimmt.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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