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Einführung von Sanierungs‑ und Frühinterventionsregeln für Banken
Ministerialentwurf vom 24.02.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Bankeninterventions‑ und‑restrukturierungsgesetz ein, das Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen verpflichtet und der FMA frühzeitige Eingriffsrechte bei drohenden Krisen gibt.
Bundesministerium für Finanzen2/25/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt das Bankeninterventions‑ und‑restrukturierungsgesetz ein, das Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen verpflichtet und der FMA frühzeitige Eingriffsrechte bei drohenden Krisen gibt.

Schwerpunkte

  • Jedes Kreditinstitut muss einen Sanierungsplan erstellen und bei der FMA einreichen; in einer Gruppe erstellt das übergeordnete Institut einen Gruppensanierungsplan, der die einzelnen Nachfolger‑Institute einschließt.
  • Die FMA prüft die eingereichten Pläne, kann bei Mängeln innerhalb von sechs Monaten einen Verbesserungsauftrag erteilen; das Institut muss diesen binnen drei Monaten umsetzen.
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