Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Bankeninterventions‑ und‑restrukturierungsgesetz ein, das Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen verpflichtet und der FMA frühzeitige Eingriffsrechte bei drohenden Krisen gibt.Bundesministerium für Finanzen2/25/2013XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Bankeninterventions‑ und‑restrukturierungsgesetz ein, das Kreditinstitute zur Erstellung von Sanierungs‑ und Abwicklungsplänen verpflichtet und der FMA frühzeitige Eingriffsrechte bei drohenden Krisen gibt.Schwerpunkte
- Jedes Kreditinstitut muss einen Sanierungsplan erstellen und bei der FMA einreichen; in einer Gruppe erstellt das übergeordnete Institut einen Gruppensanierungsplan, der die einzelnen Nachfolger‑Institute einschließt.
- Die FMA prüft die eingereichten Pläne, kann bei Mängeln innerhalb von sechs Monaten einen Verbesserungsauftrag erteilen; das Institut muss diesen binnen drei Monaten umsetzen.
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