<!--[-->Anpassung von AWG, ALSAG & ChemG an die Verwaltungsgerichtsbarkeits‑Novelle 2012<!--]-->
Anpassung von AWG, ALSAG & ChemG an die Verwaltungsgerichtsbarkeits‑Novelle 2012
Ministerialentwurf vom 24.02.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf passt drei Umweltgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an, schafft neue Beschwerde‑ und Revisionsrechte für den Bundesminister und erweitert die Beitragspflicht bei grenzüberschreitender Abfallbeförderung.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/25/2013XXIV
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung

Der Entwurf passt drei Umweltgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an, schafft neue Beschwerde‑ und Revisionsrechte für den Bundesminister und erweitert die Beitragspflicht bei grenzüberschreitender Abfallbeförderung.

Schwerpunkte

  • Der alte Paragraph § 87b über die Amtsbeschwerde wird gestrichen, weil das neue Rechtsmittelsystem keine Amtsbeschwerde mehr vorsieht.
  • Der Begriff des Herstellers von Elektro‑ und Elektronikgeräten wird erweitert, um die EU‑Richtlinie 2012/19/EU zu berücksichtigen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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