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Umweltverträglichkeitsprüfung – Übergang vom Umweltsenat zum Bundesverwaltungsgericht
Ministerialentwurf vom 28.02.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz, überträgt alle UVP‑Rechtsmittel vom Umweltsenat auf das Bundesverwaltungsgericht und hebt den Umweltsenat auf.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/1/2013XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das UVP‑Gesetz, überträgt alle UVP‑Rechtsmittel vom Umweltsenat auf das Bundesverwaltungsgericht und hebt den Umweltsenat auf.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz verankert die Umsetzung der EU‑Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie von 2011.
  • Projektwerber, Umweltanwälte und die Standortgemeinde erhalten das Recht, innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


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