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Anpassung des UIG an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ministerialentwurf vom 28.02.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Umweltinformationsgesetz, sodass Beschwerden und Anträge auf Bescheide künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder entschieden werden. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/1/2013XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Umweltinformationsgesetz, sodass Beschwerden und Anträge auf Bescheide künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder entschieden werden. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Beschwerden gegen Bescheide von Behörden werden künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder geprüft.
  • Betroffene können bei vermuteter Rechtsverletzung durch eine Mitteilung einer informationspflichtigen Stelle einen Bescheid beantragen, bevor sie Beschwerde einlegen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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