Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umweltinformationsgesetz, sodass Beschwerden und Anträge auf Bescheide künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder entschieden werden. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/1/2013XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umweltinformationsgesetz, sodass Beschwerden und Anträge auf Bescheide künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder entschieden werden. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Beschwerden gegen Bescheide von Behörden werden künftig von den Verwaltungsgerichten der Länder geprüft.
- Betroffene können bei vermuteter Rechtsverletzung durch eine Mitteilung einer informationspflichtigen Stelle einen Bescheid beantragen, bevor sie Beschwerde einlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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