Verschärfung von Alkohol‑ und Geschwindigkeitsdelikten im Straßenverkehr (13. FSG‑Novelle)
Ministerialentwurf vom 20.04.2009Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung: Er verbietet während einer Lenkberechtigung‑Entziehung das Fahren von Leichtkraftfahrzeugen, führt verpflichtende Verkehrscoachings für Alkoholdelikte ab 0,8 ‰ ein, erhöht die Entzugsdauer und die Geldstrafen sowie Mindeststrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Alle Regelungen gelten ab dem 1. September 2009.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2009XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung: Er verbietet während einer Lenkberechtigung‑Entziehung das Fahren von Leichtkraftfahrzeugen, führt verpflichtende Verkehrscoachings für Alkoholdelikte ab 0,8 ‰ ein, erhöht die Entzugsdauer und die Geldstrafen sowie Mindeststrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Alle Regelungen gelten ab dem 1. September 2009.Schwerpunkte
- Während einer Entziehung der Lenkberechtigung für die Klassen A, B oder F ist das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ebenfalls verboten.
- Bei einem Alkoholdelikt ab 0,8 ‰ muss die Behörde ein Verkehrscoaching anordnen; bei Wiederholung innerhalb von fünf Jahren ist zusätzlich eine Nachschulung vorzusehen.
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