Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt umfangreiche Änderungen an Patent‑, Marken‑, Gebrauchsmuster‑, Sorten‑ und Halbleiterschutzgesetzen sowie an den Regelungen für Patentanwälte. Es legt neue Vertreter‑ und Vollmachtsregeln fest, definiert die Zusammensetzung von Fachsenaten, führt einheitliche Gebühren ein und regelt Übergangs‑ und Inkrafttretungsdaten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/8/2013XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt umfangreiche Änderungen an Patent‑, Marken‑, Gebrauchsmuster‑, Sorten‑ und Halbleiterschutzgesetzen sowie an den Regelungen für Patentanwälte. Es legt neue Vertreter‑ und Vollmachtsregeln fest, definiert die Zusammensetzung von Fachsenaten, führt einheitliche Gebühren ein und regelt Übergangs‑ und Inkrafttretungsdaten.Schwerpunkte
- Vertreter vor dem Patentamt müssen im Inland wohnen; Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare dürfen abweichende berufsrechtliche Regeln nutzen.
- Eine Vollmacht für Rechtsanwälte, Patentanwälte oder Notare ermächtigt sie, sämtliche Rechte aus dem Patentgesetz geltend zu machen – z. B. Patente anzumelden, Einsprüche zu erheben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.