Zusammenfassung
Das GesRÄG‑2013 senkt das Mindeststammkapital einer GmbH von 35.000 € auf 10.000 €, reduziert die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren, lässt die Bekanntmachung im Amtsblatt weg und passt die Körperschaftsteuer an.Bundesministerium für Justiz3/25/2013XXIV
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das GesRÄG‑2013 senkt das Mindeststammkapital einer GmbH von 35.000 € auf 10.000 €, reduziert die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren, lässt die Bekanntmachung im Amtsblatt weg und passt die Körperschaftsteuer an.Schwerpunkte
- Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital einer GmbH wird von 35.000 € auf 10.000 € reduziert; nur die Hälfte (5.000 €) muss bar eingezahlt werden.
- Die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren werden für Gründungen bis zum neuen Mindestkapital stark gesenkt; ein spezieller Niedrigtarif von 1.000 € wird eingeführt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.