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GmbH‑Reform 2013: Kapital‑ und Kostenreduktion
Ministerialentwurf vom 24.03.2013

Zusammenfassung

Das GesRÄG‑2013 senkt das Mindeststammkapital einer GmbH von 35.000 € auf 10.000 €, reduziert die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren, lässt die Bekanntmachung im Amtsblatt weg und passt die Körperschaftsteuer an.
Bundesministerium für Justiz3/25/2013XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das GesRÄG‑2013 senkt das Mindeststammkapital einer GmbH von 35.000 € auf 10.000 €, reduziert die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren, lässt die Bekanntmachung im Amtsblatt weg und passt die Körperschaftsteuer an.

Schwerpunkte

  • Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital einer GmbH wird von 35.000 € auf 10.000 € reduziert; nur die Hälfte (5.000 €) muss bar eingezahlt werden.
  • Die Notariats‑ und Rechtsanwaltsgebühren werden für Gründungen bis zum neuen Mindestkapital stark gesenkt; ein spezieller Niedrigtarif von 1.000 € wird eingeführt.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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