Novelle des FTEG – neue Terminologie, zentrale Aufsicht und höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 26.03.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das FTEG: Er ersetzt die Formulierung "In Verkehr bringen" durch "Bereitstellen auf dem Markt", führt neue Definitionen für Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer ein, zentralisiert die Aufsicht und stärkt die Strafandrohen bis zu 58 000 Euro.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/27/2013XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das FTEG: Er ersetzt die Formulierung "In Verkehr bringen" durch "Bereitstellen auf dem Markt", führt neue Definitionen für Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer ein, zentralisiert die Aufsicht und stärkt die Strafandrohen bis zu 58 000 Euro.Schwerpunkte
- Der Begriff "In Verkehr bringen" wird durch "Bereitstellen auf dem Markt" ersetzt, um die Terminologie an EU‑Recht anzupassen.
- Neue Definitionen für Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer und weitere Begriffe werden eingeführt, um die EU‑Vorgaben zu übernehmen.
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