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Reform der Lehramtsausbildung – Einführung von Qualitätssicherung und Induktionsphasen
Ministerialentwurf vom 04.04.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Universitäts‑ und das Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetz, um die Ausbildung von Lehrer*innen und Pädagog*innen zu modernisieren. Er führt neue ECTS‑Vorgaben, einen Qualitätssicherungsrat und Induktions‑ sowie Praxisveranstaltungen ein und präzisiert Zulassungs‑ und Auswahlverfahren.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung4/5/2013XXIV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Universitäts‑ und das Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetz, um die Ausbildung von Lehrer*innen und Pädagog*innen zu modernisieren. Er führt neue ECTS‑Vorgaben, einen Qualitätssicherungsrat und Induktions‑ sowie Praxisveranstaltungen ein und präzisiert Zulassungs‑ und Auswahlverfahren.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz erweitert die Grundsätze der Universitäten um den Hinweis, dass Berufszugänge – insbesondere das Lehramt an Schulen und an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen – besonders berücksichtigt werden müssen.
  • Für neu eingerichtete Lehramtsstudien ist künftig eine positive Stellungnahme des Qualitätssicherungsrates Voraussetzung für die Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Bundesministerium.
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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