Novelle zum Pflegefondsgesetz: Finanzierung bis 2016, Richtversorgungsgrad und Flexibilisierung
Ministerialentwurf vom 07.04.2013Zusammenfassung
Das Pflegefondsgesetz wird bis 2016 verlängert, um jährlich 300 Mio. € (2015) und 350 Mio. € (2016) zu zahlen, einen einheitlichen Versorgungsgrad von 55 % festzulegen und die Mittelverwendung flexibler zu gestalten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/8/2013XXIV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Das Pflegefondsgesetz wird bis 2016 verlängert, um jährlich 300 Mio. € (2015) und 350 Mio. € (2016) zu zahlen, einen einheitlichen Versorgungsgrad von 55 % festzulegen und die Mittelverwendung flexibler zu gestalten.Schwerpunkte
- Der Pflegefonds wird für die Jahre 2015 (300 Mio. €) und 2016 (350 Mio. €) zusätzlich dotiert, um die Länder bei der Finanzierung von Langzeitpflege‑ und Betreuungsleistungen zu unterstützen.
- Ein einheitlicher Richtversorgungsgrad von 55 % wird eingeführt; er dient als Zielwert, den alle Bundesländer erreichen sollen.
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