Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, definiert IPPC‑Anlagen und führt neue Umweltstandards (BVT) ein, legt Emissionsgrenzwerte fest und verlangt regelmäßige Messungen, Inspektionen und Berichte.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/9/2013XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung, definiert IPPC‑Anlagen und führt neue Umweltstandards (BVT) ein, legt Emissionsgrenzwerte fest und verlangt regelmäßige Messungen, Inspektionen und Berichte.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert zentrale Begriffe (IPPC‑Anlage, BVT‑Merkblatt, BVT‑Schlussfolgerungen, gefährliche Stoffe usw.) und legt fest, dass diese Definitionen für alle nachfolgenden Regelungen gelten.
- BVT‑Schlussfolgerungen gelten als verbindliche Referenz für Genehmigungen, wesentliche Änderungen und Anpassungen von IPPC‑Anlagen; Anlagen, die vor dem 7. Jänner 2013 genehmigt wurden, müssen bis zum 7. Jänner 2014 bzw. 7. Juli 2015 an die aktuellen BVT‑Ergebnisse angepasst werden.
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