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Einrichtung einer bundesweiten Notifizierungsbehörde für Bauprodukte
Ministerialentwurf vom 21.04.2013

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eine zentrale Notifizierungsbehörde für Bauprodukte ein, legt das Antragsverfahren und die Gebühren fest und überträgt die Marktüberwachung an die nationale Akkreditierungsstelle.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/22/2013XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eine zentrale Notifizierungsbehörde für Bauprodukte ein, legt das Antragsverfahren und die Gebühren fest und überträgt die Marktüberwachung an die nationale Akkreditierungsstelle.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird als zentrale Notifizierungsbehörde eingesetzt, um nach EU‑Verordnung 305/2011 die Notifizierung von Bauprodukten zu koordinieren.
  • Die nationale Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ übernimmt die Begutachtung und Überwachung der notifizierten Stellen.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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